Infothek. Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
zuletzt geändert am 17. September 2014
- Gesamtbetreuung bestehend aus Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil der Betreuung
- Grundbetreuung:
- Einsatzzeitvorgabe als Summenwert für AM und FaSi
- Betreuungsgruppen I, II und III
- Festlegung abzuarbeitender Aufgaben
- betriebsspezifischer Teil der Betreuung:
- Betrieb ermittelt den erforderlichen Umfang nach Vorgabe von Ermittlungsverfahren und Aufgabenfeldern
- Aufteilung der Betreuungsleistungen auf AM und Fasi durch Betrieb
Aufgabengruppen der Grundbetreuung
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst die folgenden 4 Bereiche mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (i. d. R. dauerhaft) – mit 8 Aufgabenfeldern
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.R. temporär) – mit 5 Aufgabenfeldern
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.R. temporär) – mit zwei Aufgabenfeldern
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (i.d.R. temporär) – mit einem Aufgabenfeld
Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberührt.