economed System & Management

System für angewandte Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Professionalität zur Umsetzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygiene, Strahlenschutz, Betriebsmittel- und Anlagensicherheit, Datenschutz und Umweltschutz.

Infothek. Regelbetreuung der Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.

zuletzt geändert am 17. September 2014

Grundbetreuung

Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden.

Ermittlung des Betreuungsintervalls für die Grundbetreuung
Gefährdung Grundbetreuung (min.) intervall Einsatzzeit Grundbetreuung
Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberührt.
Gruppe I 1 Jahr kein Zeitangabe
Gruppe II 3 Jahre kein Zeitangabe
Gruppe III 5 Jahre kein Zeitangabe

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungs-beurteilung und die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Betreuungsumfang gemäß Aufgabengruppen nach Grundbetreuung (Anhang 3 DGUV V2).

Anlassbezogene Betreuungen

Weiteres Tätigwerden eines Betriebsarztes:

Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberührt.