economed System & Management

System für angewandte Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Professionalität zur Umsetzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygiene, Strahlenschutz, Betriebsmittel- und Anlagensicherheit, Datenschutz und Umweltschutz.

Am Rande. Nutzwertanalyse.

zuletzt geändert am 23. September 2014

Inwieweit eine betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation wirksam ist, kann auf dieser Seite schnell überprüft werden. Eine offizielle Methode zum Check Ihrer betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation stellt Ihnen die GDA zur Verfügung. Gerne verweisen wir auf den GDA-OrgaCheck.

Sehr informativ ist auch unsere Nutzwertanalyse. Sie ist ein schnelles und zweckmäßiges Werkzeug um eventuelle Risikolücken Ihrer Organisation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen daraus abzuleiten. Die Nutzwertanalyse kann im Gesamten oder für die einzelnen Bereiche bearbeitet werden. Die Analyse hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt aber dem Nutzer eine sehr gute Orientierung.

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Beantwortete Fragen
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Erfüllung (in %)

Die Verpflichtung zur Ermittlung, Beseitigung und Minimierung von Gefährdungen und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist in den Unternehmensleitlinien festgelegt.

Eine Präventionsbilanz ist vorhanden. Die Kennzahlen zum Arbeitsschutz sind festgelegt, bekannt und werden ergebnisorientiert erfasst.

Im Unternehmen sind die Organisationsbereiche/-einheiten durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten festgelegt und dokumentiert.

Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden für alle Arbeitsschutz/-einheiten eindeutig und schriftlich festgelegt.

Ein Organisationsverschulden kann durch die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung einer Organisationsverschuldenorganisation im Unternehmen ausgeschlossen werden.

Für die Aufgaben im Arbeitsschutz ist ein Ressourcenplan erstellt.

Die Kosten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind transparent und jederzeit abrufbar.

Der Stand der Dienstleistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (wer hat was, wo, wann und wie geleistet) ist jederzeit abrufbar.

Die „Grundsätze der Prävention“ der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV A 1) sind bekannt und werden im Unternehmen umgesetzt.

Eine Risikoanalyse im Hinblick auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den Bereichen "Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsmitttelsicherheit" ist erfolgt.

Verfahrensanweisungen als übergeordnete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für die Durchführung von Verfahren, Prozessen und anderen betrieblichen Abläufen sind vorhanden.

Arbeitsanweisungen als konkrete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für einzelne Tätigkeiten, Arbeiten sind vorhanden.

Prüfberichte und Prüfbescheinigungen von Sachverständigen, Sachkundigen, anderen Prüfinstitutionen usw. sind aktuell.

Aufzeichnungen über die Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks und der sonstigen Vorgaben im Arbeitsschutz sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die Durchführung der Gefährdungsanalysen sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die betriebliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmediziners sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die turnusmäßigen Übungen zur Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung und Überwachung“ einschließlich der Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen sind vorhanden.

Aufzeichnungen über die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Bewertung“ sind vorhanden.

Ein Gerätemanagementsystem zur Ermittlung und Überwachung von Prüffristen für Geräte, Anlagen- und Betriebsmittel ist vorhanden.

Der Arbeitsmediziner führt regelmäßig Betriebsbegehungen durch.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt regelmäßig Betriebsbegehungen durch.

Die Mitarbeiter werden regelmäßig (min. jährlich) unterwiesen.

Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig unter Einbeziehung der Mitarbeiter durchgeführt und sind auf dem aktuellen Stand.

Die Geräte, Anlagen und Betriebsmittel werden termingerecht entsprechend den Prüffristen überprüft.

Spezielle Unternehmensbereiche unterliegen der Überwachung und Dokumentation von Fach- und Sachkundigen.

Die Qualifikation kann von den Dienstleistern nachgewiesen werden.

Die Dienstleistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind fachlich qualitativ hochwertig umgesetzt.

Die Durchführung der Dienstleistungen erfolgt lückenlos nach den Verfahrens- und Arbeitsanweisungen der betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation.

Eine Regelung im Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten, Prozessen und Verhaltensweisen der Mitarbeiter, die dem Arbeitsschutz nicht genügen, ist vorhanden.

Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind im Unternehmen festgelegt und abrufbar.

Um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Arbeits- und Gesundheitschutzes zu gewährleisten, werden die Ergebnisse der Beurteilungen zusammengefasst, ausgewertet und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterzogen.