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Verfahrensanweisungen als übergeordnete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für die Durchführung von Verfahren, Prozessen und anderen betrieblichen Abläufen sind vorhanden.
Arbeitsanweisungen als konkrete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für einzelne Tätigkeiten, Arbeiten sind vorhanden.
Prüfberichte und Prüfbescheinigungen von Sachverständigen, Sachkundigen, anderen Prüfinstitutionen usw. sind aktuell.
Aufzeichnungen über die Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks und der sonstigen Vorgaben im Arbeitsschutz sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die Durchführung der Gefährdungsanalysen sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die betriebliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmediziners sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die turnusmäßigen Übungen zur Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung und Überwachung“ einschließlich der Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen sind vorhanden.
Aufzeichnungen über die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Bewertung“ sind vorhanden.
Ein Gerätemanagementsystem zur Ermittlung und Überwachung von Prüffristen für Geräte, Anlagen- und Betriebsmittel ist vorhanden.