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Der Arbeitsmediziner führt regelmäßig Betriebsbegehungen durch.
Der Fachkraft für Arbeitssicherheit führt regelmäßig Betriebsbegehungen durch.
Die Mitarbeiter werden regelmäßig (min. jährlich) unterwiesen.
Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig unter Einbeziehung der Mitarbeiter durchgeführt und sind auf dem aktuellen Stand.
Die Geräte, Anlagen und Betriebsmittel werden termingerecht entsprechend den Prüffristen überprüft.
Spezielle Unternehmensbereiche unterliegen der Überwachung und Dokumentation von Fach- und Sachkundigen.
Die Qualifikation kann von den Dienstleistern nachgewiesen werden.
Die Dienstleistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind fachlich qualitativ hochwertig umgesetzt.
Die Durchführung der Dienstleistungen erfolgt lückenlos nach den Verfahrens- und Arbeitsanweisungen der betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation.
Eine Regelung im Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten, Prozessen und Verhaltensweisen der Mitarbeiter, die dem Arbeitsschutz nicht genügen, ist vorhanden.
Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind im Unternehmen festgelegt und abrufbar.
Um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Arbeits- und Gesundheitschutzes zu gewährleisten, werden die Ergebnisse der Beurteilungen zusammengefasst, ausgewertet und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterzogen.